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Meldest du dich dann arbeitslos? Hast du Anspruch auf deren Leistungen?
Weil: "Eine Kündigung einer freiwilligen Krankenversicherung ist nur möglich bei Nachweis einer anderen, anschließenden Krankenversicherung. Vor allem Selbstständige, die evtl. später aus finanziellen Gründen die Versicherung kündigen wollen, sollten dies vor Abschluss einer solchen Versicherung beachten, dies ist nämlich nicht möglich. Der Begriff „freiwillige“ Krankenversicherung ist insofern irreführend." von Wikipedia
Geändert von dorintia (19.04.2008 um 20:23 Uhr).
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