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habe ein Problem mit der Verbuchung von Säumniszuschlägen der Kankenkasse. Und zwar weiß ich nicht ob diese Zuschläge abzugsfähig (dann währe ja das Konto SKR03-4396 anzusprechen) oder eben nicht abzugsfähig sind (Konto 4397). Währe für eine schnelle Antwort echt dankbar.
Ja, sind die KV der angestellten Arbeitnehmer. Es ist mir auch klar das es Betriebsausgaben sind, was ich nur nirgends finden kann - ob die SZ jetzt Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge sind - oder eben nicht.