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Alt 25.04.2008, 10:29   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Deutschland
keko macht alles soweit korrekt

Roller gekauft, wie kann ich den abschreiben


Hallo

habe mir einen Roller gekauft, weil ich immer wieder Aufträge in der Stadt habe und es immer wieder Probleme gibt mit Parkplätzen.

Kann ich das als Kleinunternehmen als Betriebsausgabe geltend machen ?

Der Roller hat 1699 Euro gekostet, kann ich die Summe auf einmal als Betriebsausgabe in meine Einnahme-Überschussrechnung unter Ausgaben eintragen oder muss ich das abschreiben.

Wenn ich es abschrieben muss, wie ist es mit der neuen Regeleung, auf wieviele Jahre kann ich es abschreieben, hat jemand vielleicht eine Tabelle oder in Excel ein Beispiel ?

Danke jetzt schon für die Antworten
keko ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.04.2008, 11:54   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2007
DerBaum ist auf einem guten Weg

Hi,


Abschreibungsdauer Roller: 7 Jahre

s.Link

Gruß

DerBaum
__________________
"Ist denn jetzt schon Sommer?"
www.ajuganetz.de
DerBaum ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2008, 14:06   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
Shorty123 macht alles soweit korrekt
wie is das dann bekommt man dann den kompletten betrage vom finanzamt?
Shorty123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2008, 14:12   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Quatsch, deine Ausgaben musst du immer noch selbst finanzieren, kannst du in deiner Buchhaltung (EÜR) nur von deinen Einnahmen abziehen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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