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25.04.2008, 14:59
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Nebengewerbe neben der Ausbildung, alleinlebend
Hallo liebe Community,
ich habe vor kurzem meinen Finanzbescheid bekommen als Antwort auf meine Steuererklärung. Hier kam nach Abzug der üblichen Pauschalbeträge (Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonderausgaben,Versicherungsbeiträge) ein Betrag von aufgerundet 10 800 € zu versteuerndes Einkommen zusammen.
Hinzu kommt, dass ich dieses und nächstes Jahr insgesamt Vorauszahlungen tätigen "darf".
Nun bin ich derzeit in einer Ausbildung und lebe seit Anfang 2007 alleine. Dementsprechend sind die Unterhaltungskosten recht hoch und alleine mit dem Ausbildungsgehalt nicht zu stemmen.
Ich frage einfach naiv in die Runde: Wie ist die Rechtslage für alleinlebende Auszubildende? Gibt es Möglichkeiten betreffend Pauschalbeträge oder sonstige Abzüge aufgrund meiner Lebenslage?
Falls nicht, gibt die Rechtslage es her, dass ich Widerspruch gegen die Vorauszahlung erheben kann? (Paragraph)
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß Sed47
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25.04.2008, 16:16
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wieviel musst du denn jetzt nachzahlen und wieviel wurde als Vorauszahlung festgesetzt?
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25.04.2008, 16:44
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Ich muss jetzt 545 € bezahlen und dann 3 x dieses Jahr 180 € und 2009 1x 138 €. Ich denke, dass ich eventuell eine Senkung der Beträge herbeiführen kann, da das Nebengeschäft diesen Jahr nicht wirklich so gut läuft. Aber ein komplettes Aussetzen der Vorauszahlung wäre mir noch lieber.
Ich sehe da irgendwie auch kein Sinn drin für etwas zu bezahlen, was noch gar nicht verdient ist.
Danke für deine Hilfe!
Geändert von Sed47 (25.04.2008 um 16:56 Uhr).
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25.04.2008, 19:49
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Sed47
Ich muss jetzt 545 € bezahlen und dann 3 x dieses Jahr 180 € und 2009 1x 138 €.
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Klingt für mich sehr angemessen.
Zitat:
Zitat von Sed47
Ich sehe da irgendwie auch kein Sinn drin für etwas zu bezahlen, was noch gar nicht verdient ist.
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Und worin liegt der Sinn das du die angefallenen Steuern erst nach Ablauf des Jahres bezahlst?
Ich persönlich muss z.B. auf die Erstattung der Steuern solange warten....
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25.04.2008, 19:56
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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M. W. hat da auch der Sachbearbeiter nicht viel Handlungsspielraum. Ich hatte für 2007 auch keine Vorauszahlungen geleistet, habe eine nicht ganz unwesentliche Einkommenssteuererstattung bekommen und muß trotzdem für dieses Jahr Vorauszahlungen leisten. Das Gesetzt ist nun mal so, ob im Einzelfall sinnvoll oder nicht.
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25.04.2008, 20:03
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Lege Einspruch gegen die Festsetzung der Vorauszahlungen ein und begründe, warum du 0,- Einkünfte oder einen Verlust erwartest. Belege es, so gut du kannst.
Zitat von Sed47:
Ich muss jetzt 545 € bezahlen und dann 3 x dieses Jahr 180 € und 2009 1x 138 €.
Antwort Dorintia:
Klingt für mich sehr angemessen.
Antwort Alberich:
Na ja.
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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25.04.2008, 20:08
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Findest du nicht? Das FA kann doch nicht wissen das er diese Einkünfte dieses Jahr nicht mehr erwartet....
Und wie schon angemerkt... mein Mann und ich bezahlen Lohnsteuer und wissen spätestens nach dem ersten halben Jahr das eine Rückzahlung zu erwarten ist und zu uns kommt auch niemand und sagt "lieber AN - wie wär's wenn du jetzt mal monatlich keine Lohnsteuer mehr zahlen musst"... ich weiss, das ist jetzt übertrieben ... 
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25.04.2008, 21:07
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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 Wenn du angemessen durch gesetzmäßig austauschst, bin ich einverstanden.
10.800 ist umgerechnet auf den Monat 900. Und davon noch Steuern zahlen?
Schoss mir so durch den Kopf.
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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25.04.2008, 21:09
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Zitat:
Zitat von dorintia
Klingt für mich sehr angemessen.
Und worin liegt der Sinn das du die angefallenen Steuern erst nach Ablauf des Jahres bezahlst?
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Weil dann die realen Steuern angefallen sind? Ich würde sie auch direkt bezahlen , direkt nachdem ich sie "verursacht habe"  .
Nunja ich werde Einspruch erheben. Mal sehen in wie weit sie mit sich reden lassen.
Eine Frage am Rande: Ich hatte eben noch mal meine Steuerunterlagen geprüft in der Hoffnung irgendwas zu finden. Soweit alles in Ordnung bis auf den Punkt Zeile 67 - Hauptvordruck.
Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf...
- steuerfreie Zuschüsse
- steuerfreie Arbeitgeberbeiträge
- steuerfreie Beihilfen
Ich hatte da fälschlicherweise NEIN angekreuzt und werde das auch noch dem Finanzamt schriftlich mitteilen - keine Frage. Wird sich das in irgendeiner Weise positiv für mich auswirken oder kann ich mit noch einer höheren Steuerforderung rechnen?
Nichtdestotrotz danke für Euer Interesse 
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26.04.2008, 00:25
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von Sed47
Weil dann die realen Steuern angefallen sind? Ich würde sie auch direkt bezahlen , direkt nachdem ich sie "verursacht habe" 
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Äh - nein. Die Steuern fallen ja in dem Moment an, in dem Du die GEwinne erwirtschaftest, sprich nach und nach im Jahr. Und nicht "plötzlich auf einmal" am Jahresende.
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26.04.2008, 00:35
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#11
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Deswegen habe ich auch geschrieben, dass ich sie direkt bezahle, wenn das verwaltungstechnisch funktionieren würde  .
Aber mal ernsthaft, ich werf dem Staat schon auf genug anderen Wegen Steuern adhoc in den Rachen, die er schön zum Großteil verschwendet. Da soll sich das Finanzamt nicht so anstellen  .
Dennoch bleibt meine letzte Frage im Raum stehen  .
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