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Alt 27.04.2008, 15:48   #1
TP-Junior
 
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Ort: Thüringen
Thüringer macht alles soweit korrekt

Fragestellungen während/nach der Gründung


Guten Tag,

Vorab: Sollte ich den Beitrag falsch eingestellt haben, bitte ich wegen meines ersten beitrags um Nachsicht. Danke.

Nachdem ich diverse kleinere Aufträge (v.a. in entfernteren Orte) gefunden und nach einiger Rücksprache eine baldige Ausführung vereinbart hatte, füllte ich die örtliche Gewerbeanmeldung mit dem 01.04.08 als Anfangsdatum und "Nebengewerbe" als Art aus und erhielt entsprechend den "Gewerbeschein" (die Zahlung an Kommune erfolgte dann natürlich umgehend). Einige Wochen später schickte mir das FA den Erfassungsbogen zu. Bevor ich diesen nun zurücksende, würde ich gerne folgende Dinge erfahren und danke schon mal für eine Antwort.

Problem ist, dass gerade die Auftraggeber aus anderen Regionen plötzlich aus persönlichen finanziellen Gründen abgesagt haben und ich hierfür extra ein Bahncard-Abo beantragt hatte. Einzig wenige Kunden aus der Umgebung wollen momentan bedient werden, wobei dies aber extrem geringfügigge Aufträge sind. Freundlicherweise buchte die vermittelnde Internetplattform trotz zeitgemäßen Widerspruchs und AGB-Einhaltung einfach die Provisionen von meinem Konto ab, obwohl in diesen Fällen gar kein Auftrag stattfand (wegen der mittleren Größe der Aufträge ist dies ein Betrag im kleineren dreistelligen Euro-Bereich). Jedenfalls würde ich gern wissen, ob ich, beispielsweise für den April ohne Umsätze, die Vorsteuer (keine Kleinunternehmerregelung gewählt) der Bahncard (Vorwegausgabe ohne Fahrkarte im eigentlichen Sinne) und weitere Kosten wie das ausschließlich für die Gewerbekontakte genutzte Prepaidhandy oder den teilweise hierfür verwandten Telekomanschluss erstatten lassen kann (genauer gesagt die USt davon), so dass für diesen Monat eine Rückzahlung entsteht.

Für spätere Aktivitäten würde ich gerne wissen, ob ich trotz ÖPNV-Nutzung die 30-Cent-Kilometerregelung des Individualverkehrs ab dem 21. km nutzen darf? Öffentliche Verkehrsmittel sind großteils ja doch um einige Euro preisgünstiger.

Und noch ein Problem: Sollte ich vom o.g. Anbieter endlich die zu Unrecht kassierte Provision zurückerhalten, wird doch die normale USt auf den Umsatz angerechnet!? Darf ich demnach im April die ausgewiesenen 19 % USt anrechnen, obwohl dort kein Umsatz vorliegt? Wenn nicht, wäre die "Rückerstattung" ja mit nachträglichen Kosten verbunden.

Und jetzt wurde auch noch die ARGE vorstellig, welche wegen der Anmeldung meine Kontolage überprüfen will (ich erhalte dort um die 100 Resteuro ALG II-Mietanteil, da ich einige Stunden am Tag beschäftigt bin).

Ich danke vielmals und wünsche eine schöne neue Woche!

Nachtrag: Kann ich schon vor der Bearbeitung die St.- und USt-Nr. anfordern?

Geändert von Thüringer (27.04.2008 um 15:52 Uhr). Grund: Ergänzung
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Alt 27.04.2008, 18:25   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Problem ist, dass gerade die Auftraggeber aus anderen Regionen plötzlich aus persönlichen finanziellen Gründen abgesagt haben und ich hierfür extra ein Bahncard-Abo beantragt hatte. ... erstatten lassen kann (genauer gesagt die USt davon), so dass für diesen Monat eine Rückzahlung entsteht.
die Ausgaben hast du ja nicht aus privaten Gründen getätigt, sondern aus betrieblichen Gründen. Also sind das auch Betriebsausgaben bzw. Leistungen für den unternehmerischen Bereich und die USt kann auch als Vorsteuer erstattet werden

Zitat:
Für spätere Aktivitäten würde ich gerne wissen, ob ich trotz ÖPNV-Nutzung die 30-Cent-Kilometerregelung des Individualverkehrs ab dem 21. km nutzen darf? Öffentliche Verkehrsmittel sind großteils ja doch um einige Euro preisgünstiger.
die 30 Cent ab dem 21. gibt es unabhängig davon welche Verkehrsmittel man benutzt und wie hoch die tatsächlichen Kosten waren.

Zitat:
Und noch ein Problem: Sollte ich vom o.g. Anbieter endlich die zu Unrecht kassierte Provision zurückerhalten, wird doch die normale USt auf den Umsatz angerechnet!? Darf ich demnach im April die ausgewiesenen 19 % USt anrechnen, obwohl dort kein Umsatz vorliegt? Wenn nicht, wäre die "Rückerstattung" ja mit nachträglichen Kosten verbunden.
dann wird die ursprünglich erstattete Vorsteuer korrigiert und muss zurück gezahlt werden. Alles andere wäre unlogisch.

Zitat:
Nachtrag: Kann ich schon vor der Bearbeitung die St.- und USt-Nr. anfordern?
=> beim Finanzamt anrufen und nachfragen.

Gruß
Sven
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