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Alt 29.04.2008, 00:13   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Leipzig
Karin-Ella macht alles soweit korrekt
Exclamation

Bis wieviel darf ich selbst pauschal eine Quittung schreiben.


Wenn man für mich Werbung verteilt (Handzettel in Briefkasten) bis wieviel darf die Quittung pauschal sein, u. braucht man auch die Adresse von dem Verteiler o. reicht blos der Name. Ist das mit o. ohne VSt abziebar.

Kann man überhauptnoch noch selbst Quittung pauschal schreiben.

Wer kann mir dazu etwas genaueres sagen

Danke im voraus.
Karin-Ella
Karin-Ella ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 29.04.2008, 08:48   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
pauschal geht da gar nichts! Wenn Sie gewerblich tätig sind, dürfen Sie keine Schwarzarbeiter beschäftigen. Also Anmeldung über Minijob oder gewerbliche Unternehmer, die ein eigenes Unternehem haben und Rechnungen schreiben!
Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2008, 11:26   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Leipzig
Karin-Ella macht alles soweit korrekt
das kann nicht sein, eugenie, dass das eine Schwarzarbeit ist. Mann konnte bis 40,- pauschal eine Quittung selbst ausstellen im Monat, doch ob es jetzt noch so ist wollte ich es Wissen. Trotzdem Danke.
Karin-Ella ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2008, 12:28   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
dann war das nicht in Deutschland oder wurde nicht überprüft, aber korrekt war das noch nie!
Probieren Sie es und informieren uns mal, was das FA dazu sagt!

Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2008, 14:20   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Leipzig
Karin-Ella macht alles soweit korrekt
....das hatte ich bei -Vollzeitkurs für Existenzgründer- mit (40 Std.Steuern) im J.1997.
Karin-Ella ist offline   Mit Zitat antworten
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