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Alt 05.05.2008, 13:47   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
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Lynx007 macht alles soweit korrekt

Kleines Problem mit Elster.


Bin bisl überfordert und hoff mir kann jemand helfen. Ich bin zur monatilichen Ust-anmeldung verpflichtet, Ist! Meine ersten Einnahmen (Zahlungseingang) war im April und wenn ich jetzt alles richtig verstanden hab muss ich die Anmeldung und überweißung?!?!! bis spätestens 10. März machen. Suche Funktion hab mir nichts Hilfreiches gebracht.

KK, bin gerade dabei, nur was mach ich jetzt mit den ganzen Sachen Rechnungen von denen ich Vorsteuer bekommen und welche sind das Überhaupt? Also Gewerbe läuft eigentlich seit Feb, ausgaben hab ich auch schon seit dem. Der eingang war aber sehr spät, erst mitte April..., einfach alles bis April zusammen zählen und mit der UST verrechnen?

Und das nächste wäre, was darf ich überhaupt alles abziehen, also Anschaffungen die sich den Betrieb direkt zuordnen lassen is ja kein Problem, aber wie is es mit meinem MVG Jahresabbo? Das nutzte ich natürlich auch Privat dan Beruflich/ungewerblich aber auch Gewerblich

Kann ich notfalls auch Vorsteuer erstmal wecklassen und später noch geltend machen?

Schon mal danke.
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Alt 05.05.2008, 13:54   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: München
Lynx007 macht alles soweit korrekt
nachdrag:

was ich noch erwähnen muss, das das Gewerbe noch eine reine Nebenberufliche tätigkeit ist.
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Alt 05.05.2008, 14:27   #3
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Lynx007 Beitrag anzeigen
Bin bisl überfordert
Ja, scheint mir auch so

Zitat:
Zitat von Lynx007 Beitrag anzeigen
und hoff mir kann jemand helfen. Ich bin zur monatilichen Ust-anmeldung verpflichtet, Ist! Meine ersten Einnahmen (Zahlungseingang) war im April und wenn ich jetzt alles richtig verstanden hab muss ich die Anmeldung und überweißung?!?!! bis spätestens 10. März machen. Suche Funktion hab mir nichts Hilfreiches gebracht.
Ja, da du ab Februar ein Gewerbe hast, hättest du die USt.-VA für Februar bis 10. März einreichen müssen, die für März bis 10. April etc..

Zitat:
Zitat von Lynx007 Beitrag anzeigen
nur was mach ich jetzt mit den ganzen Sachen Rechnungen von denen ich Vorsteuer bekommen und welche sind das Überhaupt?
Das musst du doch wissen.

Zitat:
Zitat von Lynx007 Beitrag anzeigen
Also Gewerbe läuft eigentlich seit Feb, ausgaben hab ich auch schon seit dem. Der eingang war aber sehr spät, erst mitte April..., einfach alles bis April zusammen zählen und mit der UST verrechnen?
Nein, grundsätzlich sind die Ausgaben und Einnahmen in dem Monat des Geldfusses zu erfassen.

Zitat:
Zitat von Lynx007 Beitrag anzeigen
Und das nächste wäre, was darf ich überhaupt alles abziehen, also Anschaffungen die sich den Betrieb direkt zuordnen lassen is ja kein Problem, aber wie is es mit meinem MVG Jahresabbo? Das nutzte ich natürlich auch Privat dan Beruflich/ungewerblich aber auch Gewerblich
Pro gewerblich gefahrenen km kannst du 30 Cent pauschal als Ausgabe ansetzen. Aber kein Vorsteuerabzug.

Zitat:
Zitat von Lynx007 Beitrag anzeigen
Kann ich notfalls auch Vorsteuer erstmal wecklassen und später noch geltend machen?
Theoretisch schon, du musst ja nach Ablauf des Jahres eine komplette USt.-Erklärung machen, aber wenn es daran schon scheitert.... he, das ist dein Geld und außerdem bist du verpflichtet das alles korrekt anzugeben.

Du wirst doch wohl in der Lage sein erstmal deine Rechnungen nach den Monaten zu sortieren in denen sie bezahlt wurden, dann nochmal nach Ausgaben und Einnahmen. In Elster ist doch alles schön beschrieben.

Guch dir mal das hier an: www. easyct.de
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2008, 14:56   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: München
Lynx007 macht alles soweit korrekt
Naja, aber ich dacht bei der Ist verrechnung ist der Zahlungseingang ausschalggebend?!?!?!

Hatte ja in Feb und März noch keinen Geldfluß zu mir, nur ausgaben und damit ein vst überschuss. Es geht hier auch um nur um beträge im einstelligen € Bereich.

Klar sortier ich das, aber wär ja auch gern ne leuchte die schon alles von vorderein perfekt organisiern kann.

Also so im überblick, damit ihr mir gleich ne schadensbegrenzung meinerseits gegenüber das Finanzamt empfehlen könnt, will ja nichts falsch machen und falls will ich es so gut wie möglich wieder in Ordnung bringen. Hab Feb mein Gewerbe angemeldet, hab aber erst gegen ende Mrz meine Steuernummer.

Ausgaben waren im feb 17 € ohne ust (UK) keine ahung wie ich das angebe oder ob überhaupt.
März hat ich weder einnahmen noch ausgaben in diesem sinne. Es sind halt nur die in Rechnung gestellten leistungen auf die ich aber jetzt noch warte...
und April halt. Hab jetzt halt den Zahlungseingang (mitte april) mit den ausgaben im April verrechnuet. Falsch, Richtig??? Leistungen für Feb kahmen im April, auf die fürn Mrz wart ich noch und April hab ich grad in rechnung gestellt, dauert also noch 4-5 wochen....

Im grunde weiß ich ja auch wie alles abläuft, nur dauert der Zahlungseingang schon 6 wochen bei ner Rechnung , und wie soll ich damit umgehen, dachte ausschlaggebend ist der Zahlungseingang und der war mitte april also befinde ich mich noch im voranmelde zeitraum.

Aber was mach ich jetzt mit Feb und März. einfach 0 € bei den ust und evtl vst machen=??!?! Immerhin kam es ja da zu garkeinem Geldfluss, ausser der mit dem MVG ticket das angeblich sowiso keine vst? Warum eigentlich, is doch auf UST drauf!?!?!
Das einzigste is im grunde nur das ich nen Arbeitsspeicher gekauft hab, 17 €, da aber dort keine UST ausgewießen ist ich auch garkeine Ahung wie hab wie das auf der Insel aussieht, fraglich ob ich es überhaupt aufnehemen soll, immerhin wirds ja auch Privat genutzt und der Verwaltungsaufwand scheint(noch) deutlich größer als der nutzen oder?

Geändert von Lynx007 (05.05.2008 um 15:04 Uhr).
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Alt 05.05.2008, 15:11   #5
TP-Senior
 
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massi macht alles soweit korrekt
Zitat:
da aber dort keine UST ausgewießen ist ich auch garkeine Ahung wie hab wie das auf der Insel aussieht
Keine Ahnung, wovon Du redest. Aber wenn auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, kannst Du logischerweise auch keine beim Finanzamt geltend machen.

Zitat:
Naja, aber ich dacht bei der Ist verrechnung ist der Zahlungseingang ausschalggebend?!?!?!
Lies und versteh den Satz: "Grundsätzlich sind die Ausgaben und Einnahmen in dem Monat des Geldfusses zu erfassen."
__________________
vianetz.com
massi ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2008, 15:24   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Oje, mach bitte einen entsprechenden Kurs oder sowas, oder lass es einen Profi machen... zu deinem Wohle.

Was war das denn aus UK? Ist da ein innergemeinschaftlicher Erwerb zu versteuern oder Leistungen?
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2008, 12:36   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
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Lynx007 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von massi Beitrag anzeigen
Lies und versteh den Satz: "Grundsätzlich sind die Ausgaben und Einnahmen in dem Monat des Geldfusses zu erfassen."
Ja, dann passt ja zum Glück noch alles. Dann hat zum glück mein chaotisches Hirn intuitiv doch alles Richtig gemacht.

@dorintia
Ja im grunde sollte ich es ja können und kanns je eigentlich(Theoretisch) auch. Zu mindest, was Buchhaltung angeht.

Nur bei so sachen zum Ausfüllen, das passt eigentlich auf alles im Leben, um so Idiotensicherer es ist, umso schwerer tue ich mir in dem ich mich verwirren lass.
Ich weiß ja wieviel UST und VST ich hab nur wo ich was eindragen soll war mir halt nichts so klar. Hab halt schwierigkeiten mit Beamtenhochdeutsch und deshalb jemanden bezahlen...

Und über manche dinge hat man sich halt noch keinen Kopf gemacht, und man steht blötzlich vor der Wand von Rechnungen für die man überall UST gezahlt hat, hat aber keine Ahnung welche man als Geschäftsaufwand Buchen darf wenn sie nicht direkt ausschließlich dem Betrieb zugeordnet werden können. ZB wie meien Verkehrsjahresabo oder Essen, Zeitschriften, usw....
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