Naja, aber ich dacht bei der Ist verrechnung ist der Zahlungseingang ausschalggebend?!?!?!
Hatte ja in Feb und März noch keinen Geldfluß zu mir, nur ausgaben und damit ein vst überschuss. Es geht hier auch um nur um beträge im einstelligen € Bereich.
Klar sortier ich das, aber wär ja auch gern ne leuchte die schon alles von vorderein perfekt organisiern kann.
Also so im überblick, damit ihr mir gleich ne schadensbegrenzung meinerseits gegenüber das Finanzamt empfehlen könnt, will ja nichts falsch machen und falls will ich es so gut wie möglich wieder in Ordnung bringen. Hab Feb mein Gewerbe angemeldet, hab aber erst gegen ende Mrz meine Steuernummer.
Ausgaben waren im feb 17 € ohne ust (UK) keine ahung wie ich das angebe oder ob überhaupt.
März hat ich weder einnahmen noch ausgaben in diesem sinne. Es sind halt nur die in Rechnung gestellten leistungen auf die ich aber jetzt noch warte...
und April halt. Hab jetzt halt den Zahlungseingang (mitte april) mit den ausgaben im April verrechnuet. Falsch, Richtig??? Leistungen für Feb kahmen im April, auf die fürn Mrz wart ich noch und April hab ich grad in rechnung gestellt, dauert also noch 4-5 wochen....
Im grunde weiß ich ja auch wie alles abläuft, nur dauert der Zahlungseingang schon 6 wochen bei ner Rechnung

, und wie soll ich damit umgehen, dachte ausschlaggebend ist der Zahlungseingang und der war mitte april also befinde ich mich noch im voranmelde zeitraum.
Aber was mach ich jetzt mit Feb und März. einfach 0 € bei den ust und evtl vst machen=??!?! Immerhin kam es ja da zu garkeinem Geldfluss, ausser der mit dem MVG ticket das angeblich sowiso keine vst? Warum eigentlich, is doch auf UST drauf!?!?!
Das einzigste is im grunde nur das ich nen Arbeitsspeicher gekauft hab, 17 €, da aber dort keine UST ausgewießen ist ich auch garkeine Ahung wie hab wie das auf der Insel aussieht, fraglich ob ich es überhaupt aufnehemen soll, immerhin wirds ja auch Privat genutzt und der Verwaltungsaufwand scheint(noch) deutlich größer als der nutzen oder?