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Alt 06.05.2008, 23:54   #1
den
TP-Junior
 
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den macht alles soweit korrekt

Lohnsteuersystem bei einer Kapitalgesellschaft


Irgendwie verstehe ich das Lohnsteuersystem garnicht und wollte hier mal fragen ob es mir jemand kurz und knapp erklären oder mir eventuell einen Link posten kann mit mehr Infos.

Und zwar ist mir bekannt, wie das ganze bei einem Gewerbe abläuft. Stark vereinfacht kann man sagen, dass man auf deiner Einkommenssteuererklärung die Umsätze aus selbständiger Arbeit angeben muss und daraus dann die Steuern und Abgaben berechnet werden. Aber wie läuft das ganze bei einer Kapitalgesellschaft ab?

Nehmen wir mal an ich gründe alleine eine GmbH und möchte alles selber machen, also keine führenden Positionen mit Fremden Leuten besetzen. Bin ich dann auch "automatisch" Geschäftsführer und bin im Endeffekt ein Angestellter in meinem eigenen Unternehmen, muss meine Lohnsteuerkarte abgeben, bekomme meine Gehaltsabrechnung usw.? Wie ist es denn mit der Rentenversicherung usw., als "Selbständiger" brauche ich sie nicht zu bezahlen wenn ich nicht möchte und wie soll das gehen, wenn ich doch nur ein "virtueller Angestellter" bin. Und was ist wenn ich die GmbH "nebenbei" betreibe und auch noch weiterhin Arbeitnehmer bin, woher bekomme ich eine "zweite Lohnsteuerkarte"? Oder läuft das ganze doch ganz anders ab?

Irgendwie habe ich keine guten Infos im Internet dazu finden können, vielleicht auch unter falschen Begriffen gesucht. Logisch wäre für mich wenn man halt nur ein einfacher Gesellschafter ist und bleibt, keine Lohnsteuerkarte abegeben muss etc., aber wie soll die Gehaltsabrechnung dann funktionieren? Kann ich mir jeden Monat einfach was aus dem Pott rausnehmen? Wann und wo bezahle ich dann Steuern und wo trage ich das Geld bei der Einkommensteuererklärung ein?
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Alt 07.05.2008, 12:40   #2
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copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von den Beitrag anzeigen
Jo.

Guck' mal da: http://www.kfw-mittelstandsbank.de/D...llschaften.jsp

Da ist alles erklärt.

copy
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Alt 07.05.2008, 17:37   #3
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Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Nehmen wir mal an ich gründe alleine eine GmbH und möchte alles selber machen, also keine führenden Positionen mit Fremden Leuten besetzen. Bin ich dann auch "automatisch" Geschäftsführer und bin im Endeffekt ein Angestellter in meinem eigenen Unternehmen, muss meine Lohnsteuerkarte abgeben, bekomme meine Gehaltsabrechnung usw.?
dein Unternehmen gibt es dann nicht, da es sich um eine eigenständige Person des Rechts handelt, nämlich um eine juristische Person. Es gibt dann nur noch die GmbH und dich.
Die Kapitalgesellschaft stellt dich ein und zahlt dir ein Gehalt, was wie bei jedem anderen Arbeitnehmer der Lohnsteuer zu unterwerfen ist über eine Steuerkarte. Wenn bereits eine vorhanden ist wird natürlich eine 2. LSt-Karte fällig und es wird über LSt-Klasse 6 abgerechnet. Bei einer GmbH spricht man aber auch nicht mehr von Nebenerwerb, da sollte schon etwas mehr dahinter
sitzen, so dass sich der Aufwand auch lohnt.

Das Gehalt mindert den Gewinn der Gesellschaft. Dieser wird letztlich versteuert (Korrekturen nach § 10 KStG etc. mal außen vor gelassen, hier geht's ja nur um Grundwissen) mit 15 %.

Gruß
Sven

EDIT: Nur noch so angemerkt
Zitat:
Nehmen wir mal an ich gründe alleine eine GmbH und möchte alles selber machen
wenn du keine steuerliche Ausbildung hattest wirst du in dem Bereich jedenfalls nicht klar kommen.
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Geändert von Sven (07.05.2008 um 17:48 Uhr).
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Alt 07.05.2008, 22:56   #4
den
TP-Junior
 
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den macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
... wenn du keine steuerliche Ausbildung hattest wirst du in dem Bereich jedenfalls nicht klar kommen.
Logisch. Wollte lediglich das System grob erklärt haben.
Vielen Dank, hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.

Eine Frage hätte ich dann aber doch bzw. die habt ihr mir nicht beantwortet. Wenn ich als Geschäftsführer nur ein "Angestellter" bei der GmbH bin, bin ich dann nicht automatisch wieder versicherungspflichtig (Rentenversicherung usw.)? Wenn ich Selbständig bin, bin ich es ja nicht, aber als Geschäftsführer einer GmbH doch? Klingt irgendwie nicht gerade logisch.

Geändert von den (07.05.2008 um 23:03 Uhr).
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Alt 08.05.2008, 01:10   #5
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Wieso nicht?
Geschäftsführer = Angestellter
selbstständig = selbstständig

Der Punkt ist, Du kannst Dich nicht (so gesehen) mit einer GmbH in alleiniger Verantwortung selbstständig machen.
Du kannst zwar eine GmbH gründen und als Gesellschafter alle Gewinne einstreichen (also irgendwie selbstständig), aber sobald Du alles allein machen möchtest, musst Du Dich (als Gesellschafter) selbst (als Geschäftsführer) anstellen ... mit den entsprechenden Konsequenzen.
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Alt 08.05.2008, 15:00   #6
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Zitat:
Wenn ich Selbständig bin, bin ich es ja nicht, aber als Geschäftsführer einer GmbH doch? Klingt irgendwie nicht gerade logisch
du bist nicht selbstständig, du bist Angestellter. Da wären wir wieder bei dem 2-Personen-Denken. Auch wenn du selbstständig arbeitest bist du nicht selbstständig. Klingt vielleicht doof, is' aber so

Zur Rentenversicherungspflicht eines beherrschenden Geschäftsführers einer GmbH gab es jedenfalls ein langes hin und her. Das Bundessozialgericht hat entschieden, das Alleingesellschafter rentenversicherungspflichtig sind, die Rentenversicherung hat gesagt, dass wir das Urteil nicht anwenden und letztlich wurde das Gesetz geändert. Das Ergebnis steht in § 2 Nr. 9 b SGB VI.

Gruß
Sven
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