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Bei Bewerbungen gilt grundsätzlich die Wahrheitspflicht - [ relevante] nicht erwähnte, weggelassene oder erfundene Informationen zur eigenen Person können die Aufhebeung/Kündigung aller vertraglich geschlossenen Vereinbarungen zur Folge haben.
was spricht dagegen den AG dieses Praktika davon in Kenntniss zu setzen und die damit verbundenen Einschränkungen oder bestenfalls Kontakte zu klären?
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... Minze, Petersilie, eine Vanilleschote und ein Spritzer Zitrone - geritzt!
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