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Alt 11.05.2008, 07:35   #1
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Ort: Stuttgart
Taney macht alles soweit korrekt

Einkommen aus Wohnungsvermietung


Hallo Forum,
hätte eine kleine Frage.

Macht es eigentlich für einen Vermieter (Wohnung) einen Unterschied bei der Einkommensteuer, wenn man eine Wohnung pauschal (All inklusive) an seine Tochte oder Verwandte vermietet oder lieber eine kleine Summe beziehen und den Rest auf Sachen wie: Strom, Heizung, Wasser, Sonst. Nebenkosten und Vergütungen verteilen?

Ist eventuell eine dumme aber letzteres müsste man doch weniger Einnahmen in der Steuererklärung angeben.

Grüße


Eine kleine Anmerkung noch. Habe vor paar Tagen mein Steuerbescheid erhalten. Dort hatte ich alle Einnahmen von meinem Ferienjob angegeben und im Gewerbebereich den Verlust von dem Gewerbe. Im Steuerbescheid taucht irgendwie nichts von dem Gewerbe auf. Ist das irgendwie normal?
Meine Lohnsteuer habe ich jedoch komplett wie erwartet zurückerhalten.
__________________
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Alt 12.05.2008, 08:09   #2
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Gert 3 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Taney Beitrag anzeigen

Macht es eigentlich für einen Vermieter (Wohnung) einen Unterschied bei der Einkommensteuer, wenn man eine Wohnung pauschal (All inklusive) an seine Tochte oder Verwandte vermietet oder lieber eine kleine Summe beziehen und den Rest auf Sachen wie: Strom, Heizung, Wasser, Sonst. Nebenkosten und Vergütungen verteilen?

Ist eventuell eine dumme aber letzteres müsste man doch weniger Einnahmen in der Steuererklärung angeben.

Grüße


Eine kleine Anmerkung noch. Habe vor paar Tagen mein Steuerbescheid erhalten. Dort hatte ich alle Einnahmen von meinem Ferienjob angegeben und im Gewerbebereich den Verlust von dem Gewerbe. Im Steuerbescheid taucht irgendwie nichts von dem Gewerbe auf. Ist das irgendwie normal?
Meine Lohnsteuer habe ich jedoch komplett wie erwartet zurückerhalten.
Zur Vermietung: Das Ergebnis bleibt gleich.
Wenn Sie die Brutto-Einnahmen angeben, können Sie die angefallenen Kosten berücksichtigen.
Ist insgesamt die übersichtlichere Methode.
Zum Steuerbescheid:
nein, normal ist das nicht. Rufen Sie beim FA an und lassen Sie es sich erläutern.
Besser noch: Sie schreiben einen kurzen Brief.
__________________
Gruß aus dem Rheinland
Gert 3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2008, 19:30   #3
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Taney
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
Taney macht alles soweit korrekt
hi,
danke für die schnelle antwort.

aso, wenn es dasselbe ist, dann passt es. Da ein Vermieter ja in der Einkommensteuererklärung ja sein Strom und Gas ja nicht enlastend angibt, dachte ich, dass das beim vermieten auch evtl. so ist.

bsp:
Vermieter erhält 200 Euro Mietkosten, plus 30 Euro Strom und 20 Gas und paar andere Nebenkosten und verrechnet dies direkt mit dem Stromanbieter usw. In der Einkommensteuererklärung gibt er dann als Einnahme 12x200 Euro Miete an.

Oder er erhält so ein Pauschalbetrag 250 Euro all inklusive und der Mieter muss sich um nichts mehr kümmern, darf auch so viel Strom und Gas nutzen wie er will Wusste hier nicht, dass der Vermieter dann in der Einkommensteuer dann 250 Euro Einnahmen minus seine enstandenen Kosten machen kann. Besser wäre aber die erste Variante, wo alles klar ersichtlich ist.

Wegen meinem Steuerbescheid rufe ich dann am besten mal das FA an oder gehe dann vorbei. Dachte, dass es evtl. normal ist, dass es nicht aufgeführt wird.

Grüße und nochmals danke für die Antwort.
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Taney ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2008, 19:50   #4
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Zitat:
Da ein Vermieter ja in der Einkommensteuererklärung ja sein Strom und Gas ja nicht enlastend angibt, dachte ich, dass das beim vermieten auch evtl. so ist.
wenn du selbst Gast und Strom für deinen Vermieter zahlst sind das natürlich Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Zitat:
Vermieter erhält 200 Euro Mietkosten, plus 30 Euro Strom und 20 Gas und paar andere Nebenkosten und verrechnet dies direkt mit dem Stromanbieter usw. In der Einkommensteuererklärung gibt er dann als Einnahme 12x200 Euro Miete an.
nein, Einnahmen in Höhe von 250 EUR, Werbungskosten i.H.v. 50 EUR

Zitat:
Besser wäre aber die erste Variante, wo alles klar ersichtlich ist.
besser ist, wenn der Mieter sich selbst um Strom und Gas kümmert und man diese komplett aus dem Mietverhältnis außen vor lässt. Geht natürlich nur wenn separat abgerechnet wird.

Gruß
Sven
__________________
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