Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich der verschiedenen Konten in einet Personsngesellschaft. Gehen wir mal davon, dass die Gesellschaft (zB eine OHG) mindestens zwei Konten hat, also Kapitalkonto I (fest bzw. nicht variabel) und Kapitalkonto II (variabel).
Ich verstehe nicht so ganz, wenn im Gesellschaftsvertrag steht, dass sämtliche Gesellschafter ihre Kapitaleinlage auf Kapitalkono I zahlen müssen. Denn das Geld, das auf dem Kapitalkonto I ist, das können sie ja nicht benutzen, weil davon nichts entnommen werden darf. Das hieße aber, dass die Gesellschaft überhaupt kein Geld, das sie ausgeben könnte, hätte, oder dass man im Gesellschaftsvertrag schreiben müsste, dass die Gesellschafter ihre Kapitaleinlage auf das Kapitalkonto II zahlen müssen, weil hiervon können sie es ja entnehmen und verwenden.
Ich hoffe ihr habt verstanden was ich meine und könnt mir auch helfen
