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Alt 14.05.2008, 11:40   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2005
Scaryman macht alles soweit korrekt

Muss ich als Kleingewerbetreibender eine Einkommenssteuer abgeben?


Hallo,
ich habe seit Oktober ein Kleingewerbe. Und mein Umsatz liegt weit under der Grenze von 7500 Eur. Muss ich in diesem Fall auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben oder reicht es wenn ich in einem Brief schreibe. "Bin unter 7500Eur hier das ist meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung".

Oder muss ich in jedem fall das entsprechende Formular ausfüllen?

Vielen dank im voraus.
Scaryman ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 14.05.2008, 12:45   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
Gert 3 macht alles soweit korrekt
Sie verwechseln hier einiges:
1. Umsatzsteuer:
wie hoch war der Umsatz Okt.-Dez?
Falls über 4375 € sind Sie kein Kleinunternehmer, da der erzielte Umsatz auf das Jahr umgerechnet werden muss.
2. Einkommensteuer:
Wie hoch war der erzielte Gewinn des Vorjahres? Welche anderen Einkünfte haben Sie?
Falls Sie Arbeitnehmer sind und der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit 410 € überschritten hat, sind Sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
Hinzu kommt:Falls Sie noch andere Einkünfte haben ( z.B. Zinsen oberhalb des Freibetrags) sind alle Einkünfte --ohne Arbeitslohn-- zusammen zu rechnen. Wenn dann mehr als 410 € rauskommt, müssen Sie eine Erklärung einreichen.
__________________
Gruß aus dem Rheinland
Gert 3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2008, 13:41   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2005
Scaryman macht alles soweit korrekt
Hallo,
erst einmal vielen dank für die Antwort. Ich bin Student und habe keine anderen einkünfte und mein Umsatz umgerechnet auf die 8 Monate ist auch kleiner als 4375 €.

Bin ich dann somit von der Einkommenserklärung befreit?
Scaryman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2008, 13:57   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
Gert 3 macht alles soweit korrekt
Dann brauchen Sie keine Steuererklärung einzureichen.
Heben Sie alle Unterlagen 10 Jahre auf-- bei einer evtl. Nachfrage jetzt oder in mehreren Jahren sollten Sie alles komplett vorlegen können
__________________
Gruß aus dem Rheinland
Gert 3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2008, 17:16   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Mit welcher Begründung? Das Finanzamt muss ja erst mal feststellen, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird und dazu wird eine Steuererklärung benötigt.
__________________
vianetz.com
massi ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2008, 22:22   #6
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
Gert 3 macht alles soweit korrekt
§ 56 Pkt 2a EStDV ( Umkehrschluss).
__________________
Gruß aus dem Rheinland
Gert 3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2008, 22:18   #7
i-m
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2008
i-m macht alles soweit korrekt
Habe ich das richtig verstanden, wenn ich unter den 7664 Euro bleibe, muss ich nur die EÜR abgeben?
i-m ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 01:43   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
Gert 3 macht alles soweit korrekt
Sie brauchen keine Steuererklärung einzureichen--auch keine EÜR.
Lediglich wenn das FA Sie auffordert, eine Erklärung einzureichen,müssen Sie dies tun.
Aber bitte alle Unterlagen aufheben!
__________________
Gruß aus dem Rheinland
Gert 3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 10:59   #9
i-m
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2008
i-m macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Gert 3 Beitrag anzeigen
Sie brauchen keine Steuererklärung einzureichen--auch keine EÜR.
Lediglich wenn das FA Sie auffordert, eine Erklärung einzureichen,müssen Sie dies tun.
Aber bitte alle Unterlagen aufheben!
Das hört sich ja so gut an, dass ich das gar nicht glauben kann. Wo kann ich das denn nachlesen?
i-m ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 11:08   #10
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
§ 56 EStDV

Da das FA dich allerdings auffordern wird nach einer gewissen Zeit (so wird es bei uns zumindest praktiziert) ist es also nur aufgeschoben.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Traum-Start Portal | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 12:31   #11
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Auch wenn Du nicht musst würde ich es lieber gleich erledigen. Jetzt sind die ganzen Sachen noch frisch, wenn in 2 Jahren jemand was will musst Du wieder alles hervor kramen. Außerdem bietet sich so der schöne Anlass alles noch mal in die Hand zu nehmen und ordentliche abzuheften so dass es keine Probleme gibt wenn irgend jemand innerhalb der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist mal eine Buchprüfung machen sollte. Nutze die Gelegenheit doch einfach auch um dich mit den Formularen vertraut zu machen, jetzt sollte die Erklärung ja eh sehr einfach sein. Früher oder später musst Du das eh.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 15:30   #12
i-m
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2008
i-m macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Auch wenn Du nicht musst würde ich es lieber gleich erledigen. Jetzt sind die ganzen Sachen noch frisch, wenn in 2 Jahren jemand was will musst Du wieder alles hervor kramen. Außerdem bietet sich so der schöne Anlass alles noch mal in die Hand zu nehmen und ordentliche abzuheften so dass es keine Probleme gibt wenn irgend jemand innerhalb der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist mal eine Buchprüfung machen sollte. Nutze die Gelegenheit doch einfach auch um dich mit den Formularen vertraut zu machen, jetzt sollte die Erklärung ja eh sehr einfach sein. Früher oder später musst Du das eh.
Ja, ich sitze schon dran, die EÜR geht ja sowieso automatisch mit meinem Programm, und der Rest ist dann nur Schreiben, Schreiben, Schreiben und Unterschreiben.
i-m ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2008, 14:38   #13
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2005
Scaryman macht alles soweit korrekt
Ich habe noch mals eine Frage. Wird das Jahr für das Finanzamt immer von der Gewerbeanmeldung bis zum 31.12 gerechnet oder bis zum 30.5?
Scaryman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2008, 14:41   #14
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Ein Jahr ist immer ein Kalenderjahr, bei nicht "vollen" Jahren wird auf die Anzahl der Monate umgerechnet.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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