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Alt 15.05.2008, 14:09   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2008
amenra macht alles soweit korrekt

Bindung an Verzicht auf Kleinunternehmerregelung nach Geschäftsaufgabe/Freiberufler?


Hallo,

ich habe mal eine Frage - Ich habe 2004 neben meinem Studium ein Gewerbe angemeldet und darüber diverse IT-Dienstleistungstätigkeiten verbucht. Ich habe bewusst auf die Kleinunternehmerregellung verzichtet und somit auch Vorsteuer geltend gemacht. 2006 hatte ich schon fast keine Umsätze mehr und zum 31.12.2006 habe ich das Gewerbe dann auch abgemeldet.

Jetzt habe ich eine Tätigkeit als Tutor für ein Fernstudium übernommen und sollte dafür eine Rechnung erstellen, was ich auch gemacht habe. Dort habe ich keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. (Allerdings auch nicht bewusst darauf hingewiesen, dass ich es nicht getan habe - Was dann ja glaube ich in jedem Falle irgendwie falsch ist)

Prinzipiell frage ich mich nun, ob ich mit dieser Tätigkeit, die ja nicht wirklich etwas mit dem damaligen Gewerbe zu tun hat verpflichtet bin Mehrwertsteuer einzuziehen (weil noch an die Option von damals gebunden) und somit einen "großen" Fehler gemacht habe. Gleichzeitig habe ich bisher noch kein Gewerbe dafür angemeldet, sondern ich sah mich eigentlich eher als Freiberufler in dieser Tätigkeit (Ich habe ein abgeschlossenes Universitäres Bachelorstudium, in kürze - bis Ende des Jahres - kommt der Master hinzu).
Hinzu kommt ja, dass ich mein Gewerbe zwischenzeitlich komplett aufgegeben habe.

Dass ich jetzt auch noch eine 150€ (Klein-)Rechnung für eine Auftragsprogrammierung irgendwie abrechnen muss verkompliziert die Sache auch noch....

Irgendwie habe ich hier bei einigen Dingen vorab zu wenig Nachgedacht - Vielleicht hat hier jemand ein paar Tipps für mich?

Meine Kernfragen wären also:
A: Gilt die Bindungsfrist auch bei zwischenzeitlicher Geschäftsaufgabe und gänzlich anderer Tätigkeit?
B: Muss ich eine Gewerbe dafür anmelden oder mich dem Finanzamt irgendwie vorab als Freiberufler outen?

Viele Grüße,
Sebastian
amenra ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 15.05.2008, 14:21   #2
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2008
amenra macht alles soweit korrekt
Eine kleine Ergänzung, da ich nicht weiß ob das wichtig ist:

Ich habe nebenher mit einem Kommilitonen vor 2 Jahren eine GbR gegründet, worüber wir Hosting-Dienstleistungen mit Mehrwertsteuer abrechnen - Die erweiternde Frage ob dieses optieren auf mich als Einzeperson durchgreift ist der Ausgangsfrage ja sehr ähnlich, da dies hier im Prinzip ja nichts mit meiner Tutorentätigkeit zu tun hat.
amenra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2008, 17:57   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Ort: Hannover
Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Jetzt habe ich eine Tätigkeit als Tutor für ein Fernstudium übernommen und sollte dafür eine Rechnung erstellen, was ich auch gemacht habe. Dort habe ich keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. (Allerdings auch nicht bewusst darauf hingewiesen, dass ich es nicht getan habe - Was dann ja glaube ich in jedem Falle irgendwie falsch ist)
wenn du in 2004 optiert hast bindet dich dies 5 Jahre lang. Das Abmelden des Gewerbes und jetzt die neue Tätigkeit wird das FA nicht interessieren, da Einkommensteuer und Umsatzsteuer getrennt zu betrachten sind. Es wird es als 1 Unternehmen betrachten und somit USt für diese Tutorentätigkeit verlangen. Es hätte also USt ausgewiesen werden.

Zitat:
Ich habe nebenher mit einem Kommilitonen vor 2 Jahren eine GbR gegründet, worüber wir Hosting-Dienstleistungen mit Mehrwertsteuer abrechnen - Die erweiternde Frage ob dieses optieren auf mich als Einzeperson durchgreift ist der Ausgangsfrage ja sehr ähnlich, da dies hier im Prinzip ja nichts mit meiner Tutorentätigkeit zu tun hat.
bei der GbR ist es wieder etwas anderes, da diese selbst ein Unternehmen ist (BGH-Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit). Die GbR ist also getrennt von deiner Person zu betrachten.

Gruß
Sven
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