Guten Morgen an die Expertenrunde,
zusammen mit vier Bekannten hat mein Mann vor knapp zwei Jahren eine Vermittlungs-OHG (Offene Handelsgesellschaft) gegründet. Allerdings waren die Gesellschafter beim Unterzeichnen des Vertrages viel zu optimistisch, so dass sie nun die goldene Arschkarte gezogen haben: Jetzt nämlich nutzt der geschäftsführende Gesellschafter seine Position schamlos aus und macht den übrigen Gesellschaftern das Leben zur Hölle.
Obwohl er schon mehrmals gegen den Vertrag der OHG verstoßen hat, können die anderen nichts tun, da Beschlüsse laut Vertrag nur mit einem Stimmenanteil von 100 % gefasst werden können (was ja an und für sich totaler Schwachsinn ist). Das heißt, sie können den geschäftsführenden Gesellschafter auch nicht seines Amtes entheben.
Die übrigen Gesellschafter haben sich bereits einen Anwalt genommen und versuchen nun entweder den geschäftsführende Gesellschafter anhand von Lücken im Vertrag zu „stürzen“ oder sich selbst fristlos zu kündigen, weil das Arbeitsklima wirklich schon weiter unten als im Keller ist.
Noch ein wichtiges Detail im Vertrag:
Es ist vertraglich festgelegt, dass ausgeschiedene Gesellschafter innerhalb eines Jahres nicht befugt sind, in einer anderen Firma (bspw. OHG) mit Vermittlungs-Tätigkeiten zu arbeiten.
Nun meine konkrete Frage:
Wenn ich nun eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) auf meinen Name gründe, die vier „selbstgekündigten“ Gesellschafter einstelle und einem der Gesellschafter eine Vollmacht ausstelle, die ihn zur Vermittlung (es handelt sich um Frachtaufträge) berechtigt.
Meint ihr, ich könnte es so machen?
Vielen Dank für eure Meinungen
& einen schönen Samstagmorgen
– th_03 –