Shop-Hilfe.com
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 24.08.2004, 06:55   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2004
flora33 macht alles soweit korrekt

Übergang Kleinunternehmer->Umsatzsteuerpflicht


Hallo,

weil meine Umsatzgrenze dieses Jahr die Kleinunternehmergrenze von 17500 Euro übersteigt, werde ich nächstes Jahr umsatzsteuerpflichtig. Bei der Vorbereitung darauf bin ich auf folgende Frage gestossen: Wie löse ich das Problem des Lagerbestands, der noch als Kleinunternehmer gekauft wurde, für den ich also die Vorsteuer nicht mehr geltend machen kann. Ich habe einen Shop, bin mitten im Wachstum und erweitere mein Sortiment und damit meinen Lagerwert. Das heißt, ich habe als Kleinunternehmer dieses Jahr die Vorsteuer für die Waren bezahlt und muss beim Verkauf als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer nächstes Jahr die 16% nochmal bezahlen, bzw. ans FA abführen.

Stimmt das tatsächlich, bleibe ich auf den 16% des Lagerwerts sitzen? Gibt es keine steuerliche Möglichkeit für dieses Problem? Denn dann kann ich mir alle Erweiterung sparen und muss eher mein Lager komplett leeren....
ich hoffe, Ihr könnt mir einen Tip geben,

vielen Dank,
Flora
flora33 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.08.2004, 10:37   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
weil meine Umsatzgrenze dieses Jahr die Kleinunternehmergrenze von 17500 Euro übersteigt, werde ich nächstes Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Das ist schon mal richtig, bis auf das § 19 UStG von der Gesamtumsatzgrenze spricht und nicht nur vom Umsatz.

Zitat:
Das heißt, ich habe als Kleinunternehmer dieses Jahr die Vorsteuer für die Waren bezahlt und muss beim Verkauf als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer nächstes Jahr die 16% nochmal bezahlen, bzw. ans FA abführen.
Das kommt drauf an, wie Du als Kleinunternehmer bisher Deine Preise kalkuliert hast. Hast Du die Umsatzsteuer fixtiv schon immer in Deine Verkaufspreise eingebaut, stimmt Deine Aussage und Du bleibst auf den 16% sitzen (Beispiel 1). Hast Du Deine Preise aber Netto kalkuliert verändert sich an Deinem Gewinn nichts, da Deine Preise ab 1.1.05 um die USt erhört werden. Die abzuführende Umsatzsteuer wird dann von Deinen Kunden getragen und Du leitest sie lediglich ans Finanzamt weiter (Beispiel 2).

Beispiel 1):
EK 2003 50,00€
VK 2003 100,00€
Rohgewinn 50,00€

EK 2003 50,00€
VK 2004 100,00€ (incl. USt ohne Preiserhöhung)
Rohgewinn 36,21€
USt 13,79€

Beispiel 2):
EK 2003 50,00€
VK 2004 116,00€ (incl. USt mit Preiserhöhung)
Rohgewinn 50,00€
USt 16,00€

Eine steuerliche Regelung für Deinen vermeintichen Nachteil gibt es nicht bzw. ist mir nicht bekannt, da unser Gesetzgeber wohl von Beispiel 2 ausgeht.

Zum Wechsel der Besteuerungsform findet sich im Gesetzt nur, das Umsätze, die ein Kleinunternehmer vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, auch dann noch unter § 19 Abs. 1 UStG fallen, wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden. Demzufolge unterliegen solche Umsätze der Regelbesteuerung, die nach dem Übergang ausgeführt werden (vgl. A 253 Abs. 2 UStR).

Wechselt ein "Regelversteuerer" zur Kleinunternehmerregelung, unterliegen die Umsätze, die vor dem Wechsel der Besteuerungsform ausgeführt worden sind, der Regelbesteuerung (vgl. A 253 Abs. 6 UStR).

Da Umsätze, die der Unternehmer nach dem Übergang zur Kleinunternehmerbesteuerung ausführt, unter § 19 Abs. 1 UStG fallen, sind vor dem Übergang vereinnahmte und versteuerte Anzahlungen für diese Umsätze zu berichtigen. Die bereits entrichtete Steuer ist dem Unternehmer zu erstatten, sofern keine Rechnungen ausgestellt wurden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (A 253 Abs. 7 UStR).

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist darauf abzustellen, ob die in Rechnung gestellten Steuerbeträge auf Lieferungen oder sonstige Leistungen entfallen, die zur Zeit der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften an den Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt worden sind (Vgl. hierzu A 191 Abs. 5 UStR).

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________

Geändert von Epic (24.08.2004 um 10:43 Uhr).
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2004, 12:52   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2004
flora33 macht alles soweit korrekt

Rückfrage


Hallo Epic,

Vielen Dank für Deine Antwort!
Nur nochmal zu meiner Frage, mir geht es in meiner Frage nicht darum, dass ich als umsatzsteuerpflichtiger Händler 86,21% des Rohgewinns eines Kleinunternehmers bei gleichen EK/VK-Preisen habe, das ist mir schon klar. Aber es kommt ja beim Übergang für die Lagerware noch die Vorsteuer hinzu, die ich als Kleinunternehmer bezahlt habe.
Dazu hab ich die Beispiele von Dir modifiziert. Annahme sei, dass der EK brutto 50€ (inkl. 6,90€ Vorsteuer) beträgt, netto also dann ein EK von 43,10€.
Also es geht mir um die 6,90€ in Beispiel 3 (siehe unten). Und bei einem Warenwert auf Lager von sagen wir mal 10 000 Euro wären das immerhin 1379,31 Euro. Keine Frage, kann man alles dem Käufer aufschlagen, je nach Gewinnspanne kann das dann einen ganz schönen Aufschlag ergeben, aber strategisch günstiger ist dann sicher: Lager vor dem Übergang so weit wie möglich ausverkaufen und nicht noch vorher Produktpalette erweitern und Lagerbestand damit erhöhen, oder?

Beispiel 1): Kleinunternehmer: Keine Vorsteuer, keine Umsatzsteuer (2003)
EK 2003 50,00€
VK 2003 100,00€
Rohgewinn 50,00€

Beispiel 2) umsatzpflichtiger Unternehmer: (2004)
EK 2004 50,00€ - 6,90€ Vorsteuer = 43,10 €
VK 2004 100,00€ (incl. USt ohne Preiserhöhung) = 86,21€ + 13,79€
Rohgewinn 86,21€ - 43,10€ = Rohgewinn 43,11€

Beispiel 3) Übergang Ware als Kleinunternehmer gekauft, als umsatzpflichtiger Unternehmer verkauft:
EK 2003 50,00€ (keine Vorsteuer geltend gemacht)
VK 2004 100,00€ = 86,21€ + 13,79€
Rohgewinn 86,21€ - 50,00€ = Rohgewinn 36,21€


Und noch eine Frage zum Übergang: Bestellung am 30.12.04, Versand und Rechnung am 31.12.04 bezahlt am 02.01.05, die braucht dann noch keine MwSt zu enthalten?

Vielen Dank nochmal,
Flora
flora33 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2004, 13:59   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Nur nochmal zu meiner Frage, mir geht es in meiner Frage nicht darum, dass ich als umsatzsteuerpflichtiger Händler 86,21% des Rohgewinns eines Kleinunternehmers bei gleichen EK/VK-Preisen habe, das ist mir schon klar. Aber es kommt ja beim Übergang für die Lagerware noch die Vorsteuer hinzu, die ich als Kleinunternehmer bezahlt habe.
Dazu hab ich die Beispiele von Dir modifiziert. Annahme sei, dass der EK brutto 50€ (inkl. 6,90€ Vorsteuer) beträgt, netto also dann ein EK von 43,10€.
Selbstverständlich sind die EK Preise in meinen Beispielen ebenfalls Brutto Preise, schließlich bist Du noch Kleinunternehmer und bekommst die Vorsteuer nicht erstattet.

Dein Beispiel 2 mit Ek in 2004 hat mit Deiner Fragestellung eigentlich nichts zu tun, da Du in dem Bespiel die Vorsteuer ja angerechnet bekommst.

Du machst also nur dann einen Verlust wenn Du Deine Preise ab 2005 nicht erhöhst.

Hast Du Deine Preise bisher ohne USt kalkuliert (aber mit VSt, weil die ja für Dich Kosten waren) verlierst Du die Umsatzsteuer zwar auch, allerdings haut dann Deine ursprüngliche kalkulation hin ohne das Du die Preise erhöhen musst. Wie unten beschrieben machen das einige Kleinunternehmer, weil sie vermeiden wollen bei einem eventuellen Wechsel zur Regelbesteuerung die Preise anheben zu müssen und somit ggf. Kunden verlieren könnten.

Zitat:
Keine Frage, kann man alles dem Käufer aufschlagen, je nach Gewinnspanne kann das dann einen ganz schönen Aufschlag ergeben
Richtig, aus diesem Grund kalkulieren einige Kleinunternehmer incl. USt und streichen die USt als Mehrgewinn ein solange sie Kleinunternehmer sind. Beim Wechsel zur Regelbesteuerung müssen sie dann allerdings auf diesen Mehrgewinn abzüglich Vorsteuerersparnis verzichten.

Zitat:
Und noch eine Frage zum Übergang: Bestellung am 30.12.04, Versand und Rechnung am 31.12.04 bezahlt am 02.01.05, die braucht dann noch keine MwSt zu enthalten?
Umsätze die vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt wuren fallen auch dann noch unter § 19 Abs. 1 UStG, wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden. Demzufolge unterliegen solche Umsätze der Regelbesteuerung, die nach dem Übergang ausgeführt werden (vgl. A 253 Abs. 2 UStR).

Ich weiß das ist alles bissel kompliziert mit der USt und VSt und kalkuliert oder nicht, aber ich hoffe ich konnte doch alles einigermaßen so formulieren das Du vestehst was ich meine.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Übergang Kleinunternehmer->Umsatzsteuerpflicht Übergang Kleinunternehmer->Umsatzsteuerpflicht
« Gutschrift nachträglich erhalten, wann verbuchen? | Führerschein - absetzen? Antwort: Nein - Damit "Erledigt" »

Stichworte
kleinunternehmer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
FAQ: Kleinunternehmer Epic Steuer & Buchführung 1 26.09.2006 13:52
Ust-id nr. nicht als Kleinunternehmer, aber ...... Zes Steuer & Buchführung 6 21.01.2005 12:21
Kleinunternehmer + Steuern? Guru Steuer & Buchführung 2 21.07.2004 13:29
Übergang erstellen Nightrida Photoshop 3 15.04.2004 11:48
Verlauf / Übergang rendern ? lahmer lamer Photoshop 2 16.08.2002 14:51


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:09 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67