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Alt 02.10.2004, 09:48   #1
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Streitfrage um Domain


Hallo Leute,

Bin in einer echten Klemme und brauche euren Rat. Ich habe vor kurzem die Domain yogaschule-freiburg.de angemeldet. nun hat sich der Eigentümer der Domain freiburger-yogaschule.de bei mir gemeldet und die Löschung meiner Domain gefordert. Was mache ich den nun?


Danke für eure Hilfe
Mario
ziriander ist offline  


Alt 02.10.2004, 11:28   #2
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Die Infos sind ein wenig zu dünn. Warum hast du denn die Domain yogaschule-freiburg.de angemeldet? Betreibst du selbst eine Yogaschule oder ein Kunde von dir?
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OBI-Wahn ist offline  
Alt 02.10.2004, 11:38   #3
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Meine Partnerin ist schon seit viele Jahren Yogalehrerin in Freiburg und hat nun eine Yogaschule gegründet, die nun logischerweise gewisse konkutrenzängste bei der Konkurrenz hervorruft.

Geändert von ziriander (02.10.2004 um 11:47 Uhr).
ziriander ist offline  
Alt 02.10.2004, 13:22   #4
Compuu
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Domain Urteil...


Hallo,

es gibt meines wissens einen ähnlichen Fall. Mal schauen, ob ich ihn noch so auf die Reihe bekomme. Welche Branche es nun genau war, weiss ich allerdings auch nicht mehr

Also: Ein Unternehmen, sagen wir mal ein Versicherungsbüro hatte sich den Namen versicherungen-stadtname.de gesichert. Ein Mitbewerber klagte darauf hin mit der Begründung, das der Angeklagte mit der Domain versicherung-stadtname.de eine unbewußte Vorreiterrolle in Anspruch nehmen würde. Das Gericht gab dem Kläger recht, und das angeklagte Versicherungsbüro musst die Domain löschen.

Da aber nun in Deinem Fall beide eine derartige Domain in Anspruch nehmen, kann meiner Meinung keiner von Euch beiden eine Löschung der anderen verlangen - eventuell müssten beide die Domain löschen, was aber keiner von Euch beiden tun würde.

Also kann er meiner Meinung auch keine Löschung der Domain verlangen. Ich würde mich deswegen nun ersteinmal nicht verrückt machen lassen. Gegebenenfalls natürlich immer einen Rechtsanwalt fragen, da diese sich da eher besser auskennen als ich. Aber erst einmal mit dem Mitbwerber sprechen und ihm diesen Standtpunkt darlegen. Er hat ja schließlich keine besonderen Rechte auf Euren Stadtnamen. Des weiteren braucht mein meineswissens eh eine Genehmigung der Stadt, bei Stadtnamen, oder?

MfG

Torsten
 
Alt 02.10.2004, 13:44   #5
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www.domainrecht.de - vielleicht finden sich dort Anhaltspunkte?
Thomas ist offline  
Alt 02.10.2004, 14:27   #6
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::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

letztes Jahr gab es ein Urteil eines OLG bezüglich einer "tauchschule-dortmund.de". Laut diesem Urteil sind solche Namen nicht zulässig, da sie beim "unbedarften" Betrachter den Eindruck erwecken, das es nur eine einzige Tauchschule in Dortmund gibt. Ich halte das zwar für absolut dummes Zeug - aber wenn das OLG so meint, dann ist das so. Inwieweit dieses Urteil von anderen OLGs übernommen wurde ist mir nicht bekannt. Beim schnellen Lesen der Frage würde ich zumindestens für den genannten OLG Bezirk Hamm sagen: vergesst die eine oder andere Schreibform. Ich sehe das zwar immer wieder z.B. bei Fahrschulen - aber wenn da eine Abmahnung unter Bezugnahme auf das genannte Urteil käme ist "Ende Gelände".

Gruß Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 02.10.2004, 15:44   #7
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Ich würde da Parallelen zum "normalen" Namens- und Firmenrecht ziehen. Meiner Kenntnis nach ist es doch auch so, dass man nicht den Namen Stuttgarter Bäckerei führen darf, wenn es noch eine andere Bäckerei in Stuttgart gibt. Also wird es bei den Domains wohl genauso gehandhabt werden.

Am besten nennt sich deine Partnerin um (zB YogaFit oder so - aber ggf. Marken- oder Firmenrecht beachten!!!) und dann könnt ihr vielleicht sogar gegen die Freiburger Yogaschule vorgehen, die sich den Stadtnamen zu eigen macht...
__________________

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OBI-Wahn ist offline  
Alt 02.10.2004, 16:57   #8
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Danke mal für eure interessanten Antworten. Also wenn das einigermaßen sicher ist, das man sich den Stadtnamen nicht zu eigen machen darf, dann würde ich einen Deal vorschlagen. Die behalten ihre Domain und wir unsere oder beide geben die Domains auf.
ziriander ist offline  
Alt 03.10.2004, 11:10   #9
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Zitat:
Zitat von ziriander
Danke mal für eure interessanten Antworten. Also wenn das einigermaßen sicher ist, das man sich den Stadtnamen nicht zu eigen machen darf, dann würde ich einen Deal vorschlagen. Die behalten ihre Domain und wir unsere oder beide geben die Domains auf.
Klingt auf den ersten Blick vielleicht vernünftig. Kommt aber ein Dritter mit einer Yogaschule in Freiburg, kann er euch beide auf Löschung der Domain verklagen. Wenn ihr dann nicht nur die Domain, sondern auch den Unternehmensnamen ändern müßt, ist das nach Jahren vielleicht nicht so toll, da man sich mit dem ursprünglichen Namen etabliert hat...

Da ihr noch in der Unternehmensplanung seid, würde ich einen Phantasienamen nehmen oder den Namen aus dem Begriff Yogaschule und dem Nachnamen deiner Partnerin zusammensetzen.
__________________

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OBI-Wahn ist offline  
Alt 03.10.2004, 13:06   #10
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ziriander macht alles soweit korrekt
Ja, das klingt vernünftig, wobei der eigentliche Name unserer Schule sowieso anders lautet. Leider ist er als Domainname zu lang. Die Konkurenz heist aber tasächlich "Freiburger Yogaschule" und das finde ich mitlerweile ein wenig aufdringlich, vor allem wenn so jemand gleich mit Rechtsanwälten droht. Ich glaube jetzt werde ich mal zum Kläger.

Geändert von ziriander (03.10.2004 um 13:08 Uhr).
ziriander ist offline  
Alt 03.10.2004, 14:38   #11
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Na, dann würde ich aus CI- und Branding-Gesichtspunkten sowieso den Unternehmensnamen auch als Domain nehmen, sofern diese Domain noch frei ist. Außerdem kannst du überlegen, den Namen auch als Marke eintragen zu lassen, dann bist du relativ sicher vor juristischen Problemen!

Siehe diesbezüglich hier: http://www.traum-projekt.com/html/tr...t/markenrecht/
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