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06.10.2004, 17:47
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Ich-AG-Antrag für 2.Geschäftsjahr
Hallo zusammen,
vor fast einem Jahr habe ich eine Ich-AG gegründet. Läuft auch alles soweit ganz gut. Aber nach einem Jahr, muss man doch wieder zum Amt gehen und den Existenzgründungszuschuss für das folgende Jahr erneut beantragen, oder? Die wollen doch bestimmt vorher meine Unterlagen über Gewinne etc. sehen.
Hat schon jemand Erfahrung damit gemacht? Welche Dokumente will das Amt genau haben? Oder wird der Zuschuss einfach so bewilligt? (was ich mir nicht vorstellen kann)
Bevor ich nämlich wieder endlos beim Amt in der Telefonwarteschleife hänge, frage ich lieber erst hier nach. In der Suche konnte ich leider nichts darüber finden.
Viele Grüße
Marion
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07.10.2004, 08:48
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Meiningen
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Das gleiche trifft auf mich zu. So weit ich weiß, bekommt man vom A-Amt den neuen Antrag zugeschickt und man muss die bisherigen Umsätze nachweisen. Sicher bin ich mir da aber auch nicht..
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07.10.2004, 09:21
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Mich betrifft das bald auch. Ich denke man bekommt eine Aufforderung die Steuerbescheide oder einen Auszug auf der E/A-Rechung beizubringen. Unter 25000 Gewinn es gibt automatisch weiter Geld. Über ... naja zuwenig angeschafft 
__________________
Gruß Sebastian
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07.10.2004, 11:50
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2004
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Hi,
ich bin in der gleichen Situation. Mein erstes Jahr ist bald vorbei.
Ich hab mal beim AAmt angerufen und nachgefragt. Man muss
einfach die Gewinn und Verlustabrechnungen der ersten 10 Monate
an das AAmt schicken und die machen dann alles weitere.
Grüße
e&d
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07.10.2004, 15:49
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Hallo zusammen!!
Vielen Dank für Eure Beiträge. Jetzt weiß ich schon mal ungefähr, wie es weitergeht.
Danke.
Marion
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17.10.2004, 17:11
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2004
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Zitat:
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Zitat von spl
Unter 25000 Gewinn es gibt automatisch weiter Geld. Über ... naja zuwenig angeschafft 
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Hallo zusammen, leider stimmt das nicht ganz, ich habe den Zuschuß für das 2. Förderjahr beantragt, dieser wurde abgelehnt, da ich zu wenig verdient habe und das AA daraus den Schluß zog, das ich nicht hauptberuflich selbständig sein kann...
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17.10.2004, 18:40
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Meiningen
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@mayala
was heißt zu wenig?
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17.10.2004, 19:02
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2004
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der Wortlaut meiner AA-Absage: das errechnete monatl. Bruttoeinkommen nur ...€ beträgt und somit keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Das AA geht somit davon aus, das ich weniger als 15h in der Woche gearbeitet habe. Dann ist das keine hauptberufliche sondern nebenberufliche Tätigkeit. Leider wird bei dieser Einschätzung völlig vergessen, wieviel Zeit für Aquise und Angebote draufgeht, da einem die Kunden leider nicht zufliegen und man auch nicht von vornherein einen Kundenstamm hat. So siehts aus, und ich hab so langsam echt die Schnauze voll von den allwissenden Ämtern.
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17.10.2004, 19:10
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2004
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Zitat:
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Zitat von ricobiz
So weit ich weiß, bekommt man vom A-Amt den neuen Antrag zugeschickt ..
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das stimmt so auch nicht, du musst den neuen Antrag anfordern, am Besten 6 Wochen vor Ende des 1. Förderjahrs, da die Bearbeitung eine Weile in Anspruch nimmt und du sonst erst mal ohne Geld da stehst.
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