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Alt 20.10.2004, 09:38   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
itsjustme macht alles soweit korrekt

Vertragskündigung bei unseriösen Vereinen


Hallo

Ich bräuchte dringend ein paar rechtliche Ratschläge ... Paßt zwar nicht so zum Thema Selbständigkeit und so, aber ich bin halt oft hier unterwegs zum Lesen und habe den Eindruck, hier gibt es Menschen mit Ahnung

Es geht um einen dieser klinkenputzenden "Vereine", die auf der Suche nach "Mitgliedern" sind ... Dummerweise bin ich denen wohl auf den Leim gegangen und will da natürlich wieder von weg ... Das Problem bei der Geschichte: Von anderen Opfern habe ich gehört, dass jene einfach die schriftliche Kündigung nicht annehmen, keine Bestätigung rausschicken oder sie als "nie eingetroffen" deklarieren. Gibt es ein zuverlässiges Mittel diesem Verein eine Kündigung zukommen zu lassen, die auch bei verweigerter Annahme ein Beweis vor Gericht wäre? Wie z.B. eben ein einfaches Einschreiben? Oder Alternativen?
Kann ich weiterhin ohne Kontonummer von denen den Bankeinzug bei meiner Bank sperren? Gibt es so etwas?

Wäre für Tipps wirklich dankbar, denn langsam wird es teuer ...
itsjustme ist offline  
Linktipp

Alt 20.10.2004, 09:43   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Nina
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Müsste ein eingeschriebener Brief nicht reichen? So dass die den Eingang beim Postmännchen mit ner Unterschrift bestätigen müssen?
__________________
pro Barrierefreiheit | ena Webstudio - Webdesign aus Berlin / Adlershof

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Wenn ein Mann zurückweicht, weicht er zurück. Eine Frau weicht nur zurück, um besser Anlauf nehmen zu können.
(Zsa Zsa Gabor)
Nina ist offline  
Alt 20.10.2004, 09:55   #3
TP-Specialist
 
Benutzerbild von PeterBrand
 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Graz
PeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's geht
Eingeschriebener Brief muss auf jedenfall reichen. Außerdem kannst Du bei Deiner Bank angeben, dass bestimmte Einziehungsaufträge gesperrt werden sollen bzw. kannst innerhalb von einem gewissen Zeitraum das Geld auch zurückfordern.

Es kommt halt zuerst mal drauf an, ob Du irgendeine "Bindungsdauer" und "Kündigunsfrist" oder so unterschrieben hast.
PeterBrand ist offline  
Alt 20.10.2004, 10:01   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
itsjustme macht alles soweit korrekt
Können die denn die Annahme eines Einschreibens verweigern? Und wie ist die Rechtslage, wenn die z.B. wie bei einer Briefkastenfirma die Tür nie öffnen, um den Brief anzunehmen? Dann kommt er nie an und ich habe somit auch nicht gekündigt?

edit: Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gab es nicht.

Geändert von itsjustme (20.10.2004 um 10:05 Uhr).
itsjustme ist offline  
Alt 20.10.2004, 10:07   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

eigentlich müßte das Haustürwiderrufsrecht nach 312 BGB i.V. mit § 355 eingreifen.
Auf alle Fälle wie schon gesagt: Kündigung per Einschreiben und Einzugermächtigung widerrufen.

Gruß Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 20.10.2004, 10:31   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von paby
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: bayern
paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEpaby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEpaby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEpaby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEpaby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
soll heißen, wenn die vereinsdrücker (ich war im knast - wenn ich 100 neue mitglieder werbe, kriege ich einen ausbildungsplatz) bei dir daheim waren, kannst du ohne angabe von gründen kündigen - die frist ist glaube ich zwei wochen...
ein eingeschriebener brief gilt als zugestellt - auch wenn er nicht abgeholt wird...

dies ist keine rechtsberatung - es ist ohne gewähr und gibt nur meinen wissensstand wieder...
have fun paby
__________________
das böse im web: ein tatsachenbericht
psst...:ich benutze nof
und jetzt blogge ich auch bis(s)chen
paby ist offline  
Alt 20.10.2004, 15:00   #7
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von paby
die frist ist glaube ich zwei wochen...
Das kommt darauf an, ob du nachweislich über dein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurdest. Bei mangelnder Belehrung gilt es unbegrenzt...

Siehe auch hier, bezüglich der Belehrung kannst du die Angaben entsprechend auf deinen Fall anwenden:

FAQ (für Shopbetreiber): Widerrufs- und Rückgaberecht
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 20.10.2004, 15:19   #8
TP-Senior
 
Benutzerbild von oldmanjo
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Stuttgart
oldmanjo ist auf einem guten Weg
Hallo,
sende der betr. Firma / Verein eine Kündigung zu, in der du vermerkst:

"Sofortige Kündigung, hilfsweise zum nächsten möglichen Termin".

Widerrufe in diesem Schreiben auch die Einzugsermächtigung.

Gehe zu Deiner Bank und lasse alle Beiträge / Beträge der letzten 6 Wochen(!) zurückbuchen.

Dieses Schreiben versendest Du mit " Einschreiben mit Rückschein". (ca.5 Euro)

Diesen Rückschein bekommst Du als Nachweis über die Versendung Deines Schreibens mit der
Unterschrift eines Empfangsberechtigten durch die Post zurück.

Das ist Dein Nachweis für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen.
__________________
Gruß
oldman
oldblog
oldmanjo ist offline  
 

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