kurze anmerkung noch dazu von mir:
ich persönlich ziehe die ist-besteuerung vor, da im falle eines zahlungsausfalles keine umsatzsteuer anfällt (da ja die buchung erst bei zahlungseingang erfolgt).
bei der soll-besteuerung wird zum datum der rechnungsstellung gebucht und die umsatzsteuer ist damit fällig. für den fall eines zahlungsausfalles müßte dann wieder die
beliebte umbuchung zur "uneinbringlichen forderung" gemacht werden.
allerdings finde ich, das man bei den teilweise heutigen elend langen zahlungsfristen einiger kunden bei der ist-buchhaltung dem begriff "zeitnahe buchhaltung" nicht mehr gerecht werden kann.
gruß
steffen