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01.10.2005, 16:44
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2005
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Gewerbe Leasing
Hallo zusammen,
ich habe mich heute hier angemeldet weil ich im Internet einfach keine Info zu einer mir wichtigen Frage finde.
Ich habe seit ca. 2 Jahren ein eigenes Unternehmen (Kleingewerbe) als Dienstleister. Inzwischen ist die Geschichte derart gewachsen und erfolgreich dass ich in naher Zukunft gezwungen sein werde ein geeignetes Fahrzeug und weitere Ausstattung für meine Firma anzuschaffen.
Aus meiner Berufschulzeit weiss ich noch, dass Leasing für Unternehmer einige Vorteile mit sich bringt. Klar, ich kann die Raten gegenüber dem FA geltend machen. Nun aber zum Ablauf und der eigentlichen Frage:
Kann ich die anfallenden monatlichen Leasingraten monatlich geltend machen oder muss ich die Raten 12 Monate lang "sammeln" und die Mtl. Leasingraten * 12 im Jahresabschluss abrechnen
Da ich bisher keinerlei Infos bzw. Anleitung gefunden habe wäre ich sehr dankbar wenn mir jemand erklären könnte wie das genau abläuft.
Vielen Dank
Wunderkerze
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01.10.2005, 22:20
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Mal ein bisschen Theorie.
Falls Fragen sind, melden!!!
Geändert von Sven (06.10.2005 um 18:01 Uhr).
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01.10.2005, 22:38
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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moin Saxoflyer,
da hast Du aber starken Tobak aufgefahren, mal sehen, ob das verstanden wird.
Vielleicht mal was grundsätzliches:
Ob nun Leasing oder Kaufen, in beiden Fällen kannst Du die Kosten als Betriebsausgabe geltend machen, wenn die WG (Wirtschaftsgüter) betrieblich genutzt werden.
Beim Leasing (Miete) setzt Du die jeweilige Rate ab. Die Ust kannst Du Dir je nach Voranmeldungszeitraum wiederholen. Die 12 Raten fließen in die EÜR oder Bilanz und wirken sich somit gewinnmindernd aus.
Wenn Du kaufst, musst Du das WG abschreiben und zwar auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (Pkw = 6 JAhre). Dafür gibt es Afa-Tabellen (..über die Nutzungsdauer).
Vom Prinzip her wirken sich beide Methoden gleich aus, einzig der Vorteil beim Leasing ist die Sonderzahlung und der kürzere Zeitraum. Du könntest den Leasingvertrag so gestalten, dass Du die Kosten ein einem kleineren Zeitrahmen geltend machen kannst als bei der Abschreibung, aber ACHTUNG!!, wird der Leasingvertrag so verdreht, dass dabei ein Vollamortisationsleasing bei raus kommt, ist dieser Vorteil wieder weg.
Ansonsten klärt die Datei von Saxoflyer Dich detailiert und bestens auf.
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08.10.2005, 17:54
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2005
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Erstmal danke für die Infos, ABER...
...wie zu erwarten hab ich das immer noch nicht richtig gecheckt.
Ust zurückholen ist klar, mach ich mit der Voranmeldung. Leasingraten und alles andere was Kosten durch das Fahrzeug darstellt vom Fiskus zurückholen ist soweit auch klar. Werden die Leasingraten nun jeden Monat bei der Ust-Voranmeldung geltend gemacht, und wenn ja, wo wird das eingetragen auf dem Formblatt, oder werden 12 Raten bei der EÜR bzw. dem Jahresabschluss bzw. der Einkommensteuererklärung für´s vergangene Jahr geltend gemacht?
Welches Formblatt wird hierfür verwendet und in welche Zeile bzw. Feld werden die Raten eingetragen?
Und verstehe ich das jetzt richtig, wenn ich die Raten zurückerstattet bekomme kann ich das Fahrzeug nicht über 6 Jahre abschreiben, oder wie funzt dat???
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08.10.2005, 19:03
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von fridge
da hast Du aber starken Tobak aufgefahren, mal sehen, ob das verstanden wird.
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Die Zusammenfassung habe ich irgendwann für eine Klausur geschrieben. Die Zinsstaffelmethode hat es ja irgendwo in sich und man vergisst die auch so schnell wieder. Mag' aber auch an mir liegen: Altsheimer lässt grüßen
Zitat:
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...wie zu erwarten hab ich das immer noch nicht richtig gecheckt.
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Wäre auch zu schön gewesen.  Ich kann dich aber gut verstehen.
Zitat:
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Werden die Leasingraten nun jeden Monat bei der Ust-Voranmeldung geltend gemacht, und wenn ja, wo wird das eingetragen auf dem Formblatt, oder werden 12 Raten bei der EÜR bzw. dem Jahresabschluss bzw. der Einkommensteuererklärung für´s vergangene Jahr geltend gemacht?
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Dadurch, dass du den Gewinn mit einer EÜR ermittelst entfällt die periodengerechte Abgrenzung und daher ist die ganze Sache mit "ARAP (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten" und "PRAP (Passiver Rechnungsabgrenzungsposten" und der Aufteilung in einen Zins- und Ertragsanteil hinfällig.
Die Raten stellen in voller Höhe Betriebsausgaben dar und sind in dem Zeitpunkt zu erfassen indem sie gezahlt wurde. Es gilt jedoch die Ausnahme des § 11 Abs. 2 S. 2 EStG:
"Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird;..."
Zitat:
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Und verstehe ich das jetzt richtig, wenn ich die Raten zurückerstattet bekomme kann ich das Fahrzeug nicht über 6 Jahre abschreiben, oder wie funzt dat???
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Raten zurückerstattet bekommen?????????
Gruß
Sven
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10.10.2005, 09:37
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von Wunderkerze
Und verstehe ich das jetzt richtig, wenn ich die Raten zurückerstattet bekomme ....
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Das wär ja prima, Rückerstattung der Leasingraten vom FA .... SUPER
Also, Dein Auto musst Du schon selber zahlen. Was Du vom FA wieder bekommst ist die Umsatzsteuer(umgangssprachlich immer als Mehrwertsteuer bezeichnet)[auch als Vorsteuer bezeichnet]. Die Vorsteuer machst Du auf der zweiten Seite der USt-VA geltend; Zeile 55, Feld 66.
@Saxoflyer: Ich will nicht Neumalklug sein, aber heißt das nicht Alzheimer???
Und zur Zinsstaffelmethode, die manchmal auch als digitale "Abschreibung" oder arithmetisch/degressiv-Methode bezeichnet wird:
Die ist doch ganz einfach: Mal angenommen Laufzeit ist = 10 Jahre, dann hat man die Möglichkeit zu zählen (1+2+3+4+5+6+7+8+9+10=55) oder man rechnet ((10 x (10+1))/2)=55.
Macht sicher aber nicht so gut, wenn man über die monate rechnen will; bei 10 Jahren = 120 Monate rechnet man eine Weile, aber mit der Formel ((120x(120+1)/2=7260) ist das leicht gemacht.
So nun kann man abschreiben:
Die ersten 12 Monate würden die Zahlen haben:
7260
7259
7258
7257 ....
oder aber (120 x (120+1)/2) - (108 x (108+1)/2) = 7260-5886=1374
Wenn die zu verteilenden kosten EUR 3.000 betragen ergibt sich pro Zähler (3.000,00 / 7260) 0,41 EUR. Das ergibt dann für das erste Jahr = 0,41 * 1374 = 563,34 EUR Kosten.
Das zweite Jahr:
(108 x (108+1)/2) - (96 x (96+1)/2)=1230 x 0,41 EUR = 504,30
das dritte
(96 x (96+1)/2) - (84 x (84+1)/2)=1086 x 0,41 EUR = 445,26
usw.
das lässt sich auch super leicht mit Excel rechnen!!!!
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10.10.2005, 15:47
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Ich will nicht Neumalklug sein, aber heißt das nicht Alzheimer???
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Verdammt, ja. Ich wußte aber schon mal wie das richtig geschrieben wird.
Zitat:
@Saxoflyer: Ich will nicht Neumalklug sein, aber heißt das nicht Alzheimer???
Und zur Zinsstaffelmethode, die manchmal auch als digitale "Abschreibung" oder arithmetisch/degressiv-Methode bezeichnet wird:
Die ist doch ganz einfach: Mal angenommen Laufzeit ist = 10 Jahre, dann hat man die Möglichkeit zu zählen (1+2+3+4+5+6+7+8+9+10=55) oder man rechnet ((10 x (10+1))/2)=55.
Macht sicher aber nicht so gut, wenn man über die monate rechnen will; bei 10 Jahren = 120 Monate rechnet man eine Weile, aber mit der Formel ((120x(120+1)/2=7260) ist das leicht gemacht.
So nun kann man abschreiben:
Die ersten 12 Monate würden die Zahlen haben:
7260
7259
7258
7257 ....
oder aber (120 x (120+1)/2) - (108 x (108+1)/2) = 7260-5886=1374
Wenn die zu verteilenden kosten EUR 3.000 betragen ergibt sich pro Zähler (3.000,00 / 7260) 0,41 EUR. Das ergibt dann für das erste Jahr = 0,41 * 1374 = 563,34 EUR Kosten.
Das zweite Jahr:
(108 x (108+1)/2) - (96 x (96+1)/2)=1230 x 0,41 EUR = 504,30
das dritte
(96 x (96+1)/2) - (84 x (84+1)/2)=1086 x 0,41 EUR = 445,26
usw.
das lässt sich auch super leicht mit Excel rechnen!!!!
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Der letzte Satz trifft es genau. Dafür gibt' es nämlich bei uns in der Firma StarCalc.
Bevor Wunderkerze jetzt aber auf die Gedanken kommt diese Formel auf seinen Fall zu übertragen sage ich jetzt schon einmal, dass durch die EÜR sich das Problem erledigt hat, aufgrund des Zu- und Abflussprinzips.
Gruß
Sven
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