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Hallo ...
diese Frage kann man mit den gegebenen Informationen nicht beantworten, weil Rechtsform, Zinsbelastung, Tilgung und Beteiligungsbedingungen der MBG nicht genannt wurden.
Handelt es sich um eine Einzelfirma, dann sind 40.000€ zu wenig, weil im ausgewiesenen Gewinn Unternehmerlohn, Privatsteuern, Risikovorsorge und Tilgung stecken, die davon alle noch bedient werden müssen.
Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, dann ist im ausgewiesenen Gewinn der Unternehmerlohn bereits berücksichtigt, weil Sie einerseits Gesellschafter sind, andererseits sich selbst als Geschäftsführer angestellt haben und der Lohn in den Personalkosten steckt. In diesem Fall sind vom ausgewiesenen Gewinn "nur" noch die KöSt. zu zahlen und die Tilgung zu leisten.
MfG
BEBOUB
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
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