Zitat:
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Einkommensteuererklärung für 2005 aus? Gibt es da Unterschiede in der Berechnung?
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Mit Kapitalwahlrecht sind die Beiträge nur zu 88 % abzugsfähig und ohne Kapitalwahlrecht in voller Höhe.
vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 3b EStG 2005 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe b bzw. Doppelbuchstabe c EStG 2004 und § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG 2004

Die Paragraphenkette musste mal sein. Einfach klasse, was dieses Alterseinkünftegesetz angerichtet hat
Im Übrigen, falls die nächste Frage kommt was ein "Kapitalwahlrecht" ist. Mit Ablauf der jeweiligen Einzahlungsphase hat man das Wahlrecht der Einmalauszahlung oder der Auszahlung auf Rentenbasis.
Gruß
Sven