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Ist das denn auf deiner Lohnsteuerjahresbeschenigung "erwähnt"? Wenn ja, dann sollte das doch soweit alles o.k. sein, ist ja ein steuerfreier Mietzuschuss.
In der Anlage N sollten alle entstandenen Kosten für die doppelte Haushaltsführung angegeben sein, z.B. Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen, etc. Alle Kosten zusammen, abzüglich der Zuschüsse ergeben dann die noch verbleibenden Werbungskosten, bzw. sollte der Zuschuss höher sein, als die aus der doppelten Haushaltsfürung entstandenen Kosten, so wird der übersteigende Betrag versteuert.
Wäre ja sonst ein "steuerfreier Arbeitslohn".
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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