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13.07.2006, 23:28
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2006
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Limited als Minderjähriger gründen ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin nun 16 und habe mich eindringlichst mit dem Thema des Gewerbescheines für Minderjährige beschäftigt und entschieden ich werde diesen Weg gemeinsam mit meinem Geschäftspartner begehen.
Suche nun aber schon seit mehreren Tagen nach einer Antwort auf die Frage ob eine englische Limited auch von Minderjährigen gegründet werden kann ?
Alle Anbieter geben mir keine Antwort auf diese Frage, obwohl diese andere Fragen immer schnell und richtig beantwortet haben.
Deshalb dachte ich mir ich wende mich hilfesuchend an die User dieses Forums.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Borgmann
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13.07.2006, 23:40
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Da auch für eine Ltd. eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, wird man wohl 18 sein müssen, oder eine Erlaubnis vom Gericht (oder wo es die gibt) brauchen.
Die Ltd. ist doch nur die Rechtsform des Unternehmens.
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14.07.2006, 08:14
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Du solltest dabei auch bedenken, dass die Ltd. in Deutschland i.d.R. als nicht Kreditwürdig gilt. Es könnte z.B. Probleme mit Lieferanten geben oder auch Probleme bei der Kundengewinnung. Mit einer Ltd. wird in i.d.R. immer wenig Kapital und minimalste Haftung in Verbindung gebracht.
Was versprichst du Dir denn von der Gründung einer Ltd., außer der Haftungsbeschränkung?
Mit einer GbR werdet ihr es bestimmt leichter haben, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen...
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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14.07.2006, 11:51
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Und du darfst die Leute hier auch gerne dutzen 
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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14.07.2006, 14:32
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2006
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Verbindung Gbr Limited und KG
Hallo,
ich bins wieder.
Wollte nochmal fragen wie es mti einer KG steht ist das wenig sinnvoll oder auch möglich wenn man den Gewerbeschein bekommen hat?
Was ist von Vorteil für ein Unternehmen das Licht und Tonequipment verkaufen und verleihen will. Und auch DJ DIenstleistungen "verkaufen" will und auch DJ-Team's unter Vertrag nehmen möchte, wir denken das eine KG sinnvoller wäre wegen der Haftung und dem Kredit halt auch, da diese in Deutschland halt auch eher anerkannt wird hatte ich auch hier gelesen oder reicht eine GbR ebenfalls aus?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Borgmann
PS: Ich dute euch jetzt ;-)
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14.07.2006, 14:47
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Lese Dir mal das hier durch, vielleicht hilft Dir das ein bischen weiter.
Bei einer KG hast du einen Komplementär (Vollhafter) und einen Kommanditisten (Teilhafter). Der Kommanditist haftet lediglich mit seinem eingelegten (Haftungs-)Kapital, der Komplementär hingegen mit seinem gesamten (privaten) Vermögen.
Die Bonität einer KG ist auf jeden Fall höher als die einer Ltd.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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14.07.2006, 15:22
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2006
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Schulen oder Kredit ?
Hallo,
wenn ich gar keine Schulden mache, somit auch keine Kredite aufnehme wie kann ich denn dann überhaupt in eine Schuldenfalle geraten ?
Wie können sich Schulden also aufbauen bzw. für was kann der Vollhafter haftbar gemacht werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Borgmann
Geändert von woowle (14.07.2006 um 15:27 Uhr).
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14.07.2006, 15:34
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von woowle
wenn ich gar keine Schulden mache, somit auch kiene Kredite aufnehme wie kannich denn dann überhaupt in eine Schuldenfalle geraten ? Wie können sich Schulden also aufbauen [...]
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z.B. Haftungsschäden, wenn du einen Vertrag nicht erfüllen kannst.
Bsp.: sollst du für eine Veranstaltung einen DJ organisieren. Am Tag der Veranstalltung ist aber kein DJ da, aus irgend einem Grund. Der Veranstallter muss nun den Gästen die Eintrittspreise erstatten. Die dem Veranstalter entstandenen Kosten könnte er dann auf Dich abwälzen (hängt natürlich auch vom Vertragsinhalt ab), weil du ja für den DJ verantwortlich warst.
Zitat:
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Zitat von woowle
[...]für was kann der Vollhafter haftbar gemacht werden ?
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Für alles. Bsp. wie oben. Ihr habt noch 5.000,- als Kapital, aber der Veranstalter bekommt 10.000,- Schadenersatz. Also zahlt die KG quasi 5.000,- und die anderen 5.000,- muss der Vollhafter aus eigener Tasche bezahlen...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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14.07.2006, 15:50
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Moin,
du schmeist mit Begriffen umher, die dir völlig fremd sind. Was ist denn eine KG, was für Rechte und Pflichten hat diese? Was für fixe Kosten kommen denn alleine schon durch die Rechtsform auf dich zu? Ist die Gesellschaft publizitätspflichtig oder eintragungspflichtig ins Handelsregister? Ist sie buchführungspflichtig oder reicht eine Excel-Tabelle aus? Das sind nur ein paar der Fragen, die man sich am Anfang stellt, wobei jede einzelne Frage erhebliche Kosten beinhaltet.
Daher => erst schlau machen um was es sich bei den einzelnen Gesellschaftsformen handelt.
Dazu gibt es zum einen etwas im Portal des TP und zum anderen einen IHK Link in der Linkliste Steuerrecht aus meiner Signatur.
by the way: Eine GbR reicht völlig aus.
Gruß
Sven
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14.07.2006, 15:54
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
Dazu gibt es zum einen etwas im Portal des TP und zum anderen einen IHK Link in der Linkliste Steuerrecht aus meiner Signatur.
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Oder mein o.g. Link 
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23.07.2006, 23:27
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Jul 2006
Ort: NRW
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Laßt bitte die Finger von der Limited- hört sich zwar alles schön und gut an, aber es wird nicht mehr lange dauern bis einige ganz böse damit auf die Nase fallen werden da Sie unwissentlich gegen einige Gesetze verstoßen.
Einziger Vorteil der Limited: die deutsche GmbH wird unter Druck gesetzt und ich bin mir sicher es wird nicht mehr lange dauern bis das Stammkapital auf 10.000€ herabgesetzt wird.
Liebe Grüße
__________________
Not old- just older
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23.07.2006, 23:39
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Jovi_Girl
[...]ich bin mir sicher es wird nicht mehr lange dauern bis das Stammkapital auf 10.000€ herabgesetzt wird.
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Denke eher nicht, da die GmbH einen guten gesellschaftlichen Status hat, den man evtl. dadurch gefährden würde.
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23.07.2006, 23:42
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Jul 2006
Ort: NRW
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Hallo MaWeSol,
da irrst du dich: die GmbH ist die schlechteste aller Rechtsformen und die am wenigsten Angesehene. Durch die zahlreichen Gründungen der Ltd. wird es sicherlich zu einer Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000€ kommen.
Es fehlt halt nur noch das Gesetz dazu.
Egal ob Limited oder GmbH- es gibt durchaus bessere Rechtsformen
Liebe Grüße
__________________
Not old- just older
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23.07.2006, 23:53
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Klar gibt es bessere Rechtsformen, keine Frage.
Aber durch das Herabsenken des Stammkapitals, würden z.B. auch die GmbH & co. KG's an Seriösität verlieren. Schließlich ist die GmbH der Komplementär...
Weiter ist zu befürchten, dass die Rechtsform GmbH so ausgenutzt wird, wie die Ltd. zum jetzigen Zeitpunkt. Und zu etwas anderem ist die Ltd. in meinen Augen nicht zu gebrauchen. Sie bringt keinerlei Vorteile (außer der geringen Haftungssumme). Dies könnte dann auch bei den 10.000,- GmbH's eintreten.
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23.07.2006, 23:58
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Jul 2006
Ort: NRW
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Ja da hast du absolut Recht: es gibt in der Tat bessere Gesellschaftsformen.
Ich persönlich bin auch strikt dagegen, dass das Stammkapital auf 10.000€ herabgesetzt wird, denn das würde bedeuten, dass jeder Depp (sorry für die Ausdrucksweise, ist nicht böse gemeint!) eine GmbH gründen kann.
Was ich nicht nachvollziehen kann ist das die Limited immer so hoch gelobt wird- die Leute die so eine Limited gründen sollten sich zuerst einmal mit der Gesetzeslage und den damit verbunden Schwierigkeiten vertraut machen- so einfach wie es scheint ist es nämlich nicht. Wie ich vorhin schon schrieb: mit einer Limited kann man ganz böse auf die Nase fallen.
Liebe Grüße
__________________
Not old- just older
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