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Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich das Leasing Provat oder über das Geschäft mache.
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toller Fall, ganz klasse
a) Privatvermögen
Anschaffung und Leasingraten grds. erfolgsneutral, aufgrund der 80 % igen betrieblichen Nutzung jedoch notwendiges Sonderbetriebsvermögen, so dass die Leasingraten als Sonderbetriebsausgaben anzusetzen sind. Da für das Sonderbetriebsvermögen zumeist kein Extrakonto bei der Bank angelegt wird, werden die Umsatzsteuerzahlungen als Privateinlagen gebucht.
b) Betriebsvermögen
Buchung der Leasingraten als normale Betriebsausgaben.
Der Unterschied besteht also in der Gewinnverteilung. Das Sonderbetriebsvermögen wird dem einzelnen Gesellschafter direkt zugerechnet, während das Gesamthandsvermögen anhand des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gewinnverteilungsschlüssels verteilt wird. Näheres erklärt der Steuerberater
Gruß
Sven