Also mir war dieser Sachverhalt (siehe
http://www.traum-projekt.com/forum/9...zialkasse.html) völlig neu. Ich dachte bislang, dass die Abgabe nur dann anfällt, wenn man Dienstleistungen eines KSK-Versicherten in Anspruch nimmt - was für mich bislang auch ein Grund war, warum ich mich nie großartig dafür interessiert habe, zur KSK zu gehen.
Wenn es aber so ist, dass es meinen Kunden völlig egal sein kann, ob ich bei der KSK bin oder nicht, und sie schlimmstenfalls eh zahlen müssen... dann ist die KSK richtig interessant, finde ich.
Um die Abgabe müssen sich die Unternehmen aber (eigentlich) selbst kümmern, richtig? Und sie wird erst fällig bei mehr als 3 "künstlerischen" Aufträgen im Jahr bei mir?
Nun müssen seit 2005 ja bekanntlich "Webdesigner" in die KSK aufgenommen werden, aber der Begriff ist ja sehr weitläufig. Wie läuft das bei der Aufnahme genau ab - wird die Qualität der Werke geprüft? Muss genau aufgedröselt werden, wieviel Screendesign man macht und wieviel "Nicht-Künstlerisches" wie HTML, CSS, PHP usw.? Also ab wann ist ein Webdesigner in der Praxis ein KSK-Kandidat?
Vielleicht hat ja der ein oder andere Erfahrungen damit?
Gruß, AnnaStesia