Hallo,
als freischaffende Innenarchitektin muss ich meine Umst.voranmeldung vierteljährlich machen.
Versehentlich habe ich meine Handy-Rechnungen seit Mai 2011 nicht mit angerechnet.
Kann ich nachwirkend diese Rechnungen in meiner Umst.voranmeldung für das 4.Quartal angeben? Also Rechnungen von Mai-Dez. 2011.
Darf ich das? oder hab ich einfach Pech gehabt?
Danke für eure Hilfe.
Mareike

